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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bergische Universität Wuppertal hat den Anspruch, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.trailsprojekt.de .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.trailsprojekt.de ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

teilweise vereinbar.

Diese Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Es folgt in Kürze ein BITV-Test sowie die daraus resultierenden Maßnahmen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1.02.2022 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte schreiben Sie der Web-Koordinatorin der Projektgruppe.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.trailsprojekt.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Verantwortlichkeit: Projektleiter Univ.-Prof. Dr. Friedrich Linderkamp linderkamp@uni-wuppertal.de

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